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Steuer Immobilien in der Schweiz

Vom Bau oder Kauf über den Besitz bis zum Verkauf bringen Steuer Immobilien in der Schweiz viele Herausforderungen mit sich. Durch unterschiedliche kantonale Regelungen ist es für Immobilienbesitzer oft gar nicht so leicht, den Überblick über die geltenden Vorschriften zu behalten. Das ist jedoch essenziell, um Verpflichtungen als Eigentümer nachkommen und Steuervorteile nutzen zu können.

Grundlagen der Immobilienbesteuerung in der Schweiz

Im Vergleich zu vielen benachbarten Ländern sind die Steuern auf Immobilien in der Schweiz vergleichsweise niedrig. Nichtsdestotrotz müssen Immobilien und Grundstücke auch hierzulande ordentlich versteuert werden. Dabei können je nach Kanton verschiedene Steuern relevant sein, darunter

  • Grundstückgewinnsteuer
  • Handänderungssteuer
  • Liegenschaftssteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern

Die Grundstückgewinnsteuer fällt beim Erwerb von Liegenschaften an, und zwar in allen Kantonen. Um Spekulationen am Immobilienmarkt vorzubeugen, ist die Grundstückgewinnsteuer niedriger, je länger jemand ein Grundstück besessen hat. Für die Berechnung der Höhe der Grundstückgewinnsteuer kommt es insbesondere auf die Höhe des Gewinns und die Haltedauer der Liegenschaft an.

Eine Handänderungssteuer fällt in fast allen Kantonen an, wenn Liegenschaften verkauft werden, und zwar unabhängig davon, ob dabei ein Gewinn oder Verlust gemacht wurde. In der Regel übernimmt der Käufer diese Steuer, mitunter werden die Kosten auch zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Liegenschaftssteuer fällt laufend für den Immobilienbesitz an. Je nach Art des Erwerbs einer Immobilie machen Käufer sich ausserdem in Form der Erbschafts- oder Schenkungssteuer steuerpflichtig.

Steuerliche Vorteile und Anreize

Es ist sinnvoll, Investitionen in Immobilien gut zu planen, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Viele Ausgaben, die für Immobilien anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. In welcher Höhe Ausgaben als Abzüge in der Steuererklärung angesetzt werden können, hängt von den jeweiligen kantonalen Regelungen ab. Bei Fragen hilft das zuständige Steueramt des Kantons oder der Gemeinde weiter.

In der Regel vollständig von der Steuer absetzbar sind beispielsweise Hypothekarzinsen und Schuldzinsen. Auch werterhaltende Massnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, etwa für Reparaturen oder Modernisierungen. Investitionen in den Umweltschutz werden mit Steuererleichterungen subventioniert. Auf diese Weise können Renovierungen für Wohneigentümer steuerlich attraktiv sein.

Eigenheimbesitzer können in der Regel entscheiden, ob sie die tatsächlichen Kosten für ihre Immobilie in der Steuererklärung angeben oder Pauschalen nutzen. Was sich mehr lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Um sich mögliche Steuervorteile nicht entgehen zu lassen, ist eine Beratung beim Steuerberater sinnvoll.

Steuerliche Pflichten und Verpflichtungen

Die Steuer von Immobilien in der Schweiz ist eine kantonale Angelegenheit. Neben einmaligen Steuern, die im Rahmen eines Erwerbs beziehungsweise Verkaufs von Grundstücken erhoben werden können, kommen regelmässige steuerliche Verpflichtungen auf Wohneigentümer zu. Die fortlaufende Besteuerung läuft über den Kanton, in dem sich die Liegenschaft befindet. Wer in mehreren Kantonen Immobilien besitzt, muss diese also an unterschiedliche Kantone versteuern.

Bei Immobilien fallen grundsätzlich Vermögenssteuern an, bei Renditeliegenschaften auch Einkommenssteuer. Für Grundstücke werden in der Regel auch Liegenschaftssteuern oder Grundsteuern verlangt. Je nach Kanton macht diese Steuer auf Immobilien 0.3 bis 3 Promille des Liegenschaftswerts aus. In manchen Kantonen entfällt diese Verpflichtung.

Immobilienbesitzer müssen zudem jedes Jahr den Eigenmietwert versteuern. Dabei handelt es sich um ein fiktives Einkommen, das durch die Vermietung einer Immobilie erzielt werden könnte. Der Eigenmietwert entspricht 60 bis 70 Prozent des angenommenen Betrags, wobei es bei der Höhe und der Berechnung von Kanton zu Kanton grosse Unterschiede geben kann. Das kann dazu führen, dass Sie in einem anderen Kanton mehr oder weniger Steuern für Ihr Eigentum zahlen müssten.

Wohneigentümer, die ihre Immobilie vermieten, sind dazu verpflichtet, die Mieterträge ordentlich zu versteuern.

Optimierung der Steuerlast

Steuern für Immobilien zu zahlen ist für Wohnbesitzer, Investoren und Immobilienkäufer unumgänglich. Es ist jedoch auf vielen Wegen ganz legal möglich, Steuern bei Immobilien zu sparen. Ein Ansatzpunkt ist die jährliche Steuererklärung: Wer sie mit Bedacht – oder der Unterstützung einer Steuerberatung – ausfüllt, kann seine Steuerlast merklich senken.

Anfang des Jahres 2020 ist die Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens in Kraft getreten. Über diese Regelung können Eigentümer Kosten für den Bau und die Renovierung von Immobilien abziehen, etwa für Investitionen zur energetischen Sanierung.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, können Sie die Grundstückgewinnsteuer in vielen Fällen umgehen, indem Sie ein Ersatzobjekt erwerben und den Gewinn damit reinvestieren.

Es kann auch sinnvoll sein, für Immobilienkäufe ganz bewusst Gemeinden auszuwählen, die steuerrechtlich günstige Bedingungen bieten. In Kantonen mit dualistischen Steuersystemen werden Grundstücksgewinne von Gesellschaften mit der in der Regel tieferen Gewinnsteuer statt mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert. Dadurch können die Kosten für die Steuer der Immobilie erheblich sinken.

Praktische Tipps für Immobilienbesitzer

Beim Thema Steuer Immobilien lohnt es sich für Sie Immobilienbesitzer, Tipps und Tricks zu kennen, um Steuervorteile zu nutzen und Nachteile zu vermeiden. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, sich Unterstützung von Experten zu holen. Ein Steuerberater weiss genau, wie Steuern bei Immobilien gespart werden können. Das schont Ihr Einkommen.

Auch bei Immobilienmaklern können Sie sich zum Thema Steuern bei Immobilien beraten lassen. Das ist in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie sich mit den steuerrechtlichen Eigenheiten nicht im Detail auskennen und nicht sicher sind, was bei einem Immobilienkauf oder -verkauf auf Sie zukommt. Auch für Immobilienkäufer aus dem Ausland ist es essenziell, einen vertrauenswürdigen Partner an der Seite zu haben, um Fehler zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen zur Besteuerung von Immobilien haben, helfen wir von der LIBA & PARTNER IMMOBILIEN AG Ihnen gerne weiter. Ansässig in Basel beraten wir Kunden in der gesamten Schweiz zu sämtlichen Fragen rund um das Thema Immobilien. In unserer Arbeit zeichnen wir uns durch Fachkompetenz und Verlässlichkeit aus. Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Steuern bei Immobilien in der Schweiz – nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit uns auf, um einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem Experten der LIBA & PARTNER IMMOBILIEN AG zu vereinbaren.

Kontakt

Sie wünschen eine individuelle Beratung zum Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie? Als erfahrene und fachkompetente Immobilienagentur helfen wir Ihnen bei Ihren Vorstellungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

LINDA BARDHECI

Geschäftsführerin und Immobilienberaterin
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