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LIBA & PARTNER IMMOBILIEN AG

Liba Immobilien - Der Immobilienmakler in Basel und der Schweiz

Schweizer Immobilien verwalten gemäss der Lex Koller

Als Ausländer Grund und Boden in der Schweiz kaufen? Vielen Kaufinteressenten ist nicht klar, dass das in vielen Fällen nicht ohne Weiteres möglich ist. Das hängt mit Lex Koller zusammen, einem Gesetz, das den rechtlichen Rahmen für einen Immobilienkauf in der Schweiz vorgibt. Das sollten Sie über die geltenden Regelungen wissen.

Geschichte von Lex Koller

Als Lex Koller wird im Sprachgebrauch das schweizerische „Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland“, kurz BewG, bezeichnet. Benannt wurde es nach Bundesrat Arnold Koller. Das Ziel des Gesetzes nach Koller besteht darin, eine „Überfremdung auf schweizerischem Boden“ zu verringern. Zu diesem Zweck werden die Möglichkeiten von Ausländern, in der Schweiz Wohneigentum zu erwerben, eingeschränkt. Damit soll auch verhindert werden, dass wohlhabende Ausländer Wohnliegenschaften lediglich als Geldanlage nutzen und der Wohnraum in der Schweiz dadurch noch knapper wird.

Seinen Ursprung nahm das spätere Lex Koller in den 1960er Jahren. In den 1960er und 1970er Jahren waren die Vorgänger Lex von Moos und Lex Celio erlassen worden. Lex Koller selbst trat 1985 in Kraft. Es diente als Ersatz für Lex Friedrich. Seither wurde es mehrfach überarbeitet und seine Regelungen an vielen Stellen liberalisiert.

So ist etwa seit 1997 der Erwerb von gewerblichen Liegenschaften in der Schweiz durch ausländische Käufer erlaubt. Entsprechende Grundstücke dürfen zum Beispiel genutzt werden, um dort Fabriken, Bürogebäude, Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Hotels, Lagerhallen oder Werkstätten zu errichten. Diese Neuerung sollte die schweizerische Konjunktur ankurbeln.

Über die konkreten Inhalte und die Zweckmässigkeit von Lex Koller ist seit seiner Entstehung immer wieder diskutiert worden. 2007 sollte das Gesetz ohne Ersatz gestrichen werden, alle grossen Parteien waren dafür – es kam allerdings nie dazu, dass Lex Koller tatsächlich abgeschafft wurde. Nach weiteren Debatten hatte der Bundesrat zuletzt 2018 beschlossen, dass das Gesetz nicht verändert werden soll.

Anwendungsbereich von Lex Koller

Bei der Verwaltung von Immobilien Schweiz müssen die Richtlinien beachtet werden, die sich aus Lex Koller ergeben. Für Kaufinteressenten, die keine Schweizer Bürger sind, gelten beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien besondere Regelungen. In vielen Fällen besteht eine Bewilligungspflicht: Personen aus dem Ausland benötigen für den Erwerb von Wohnliegenschaften in der Schweiz dann eine behördliche Bewilligung.

Für Ausländer, die ein Grundstück oder eine Immobilie in der Schweiz kaufen möchten, aber auch für Verkäufer von Schweizer Immobilien, ist nicht immer klar, welche Regeln gelten. Zusätzlich komplex wird die Immobilienverwaltung durch zahlreiche Ausnahmen, die Lex Koller für bestimmte Immobilienkäufe durch Personen aus dem Ausland vorsieht.

Private vs. gewerbliche Nutzung

So ist eine Bewilligung durch die zuständige Behörde im jeweiligen Kanton nach dem BewG zum Beispiel nicht nötig, wenn ein Grundstück als ständige Betriebsstätte genutzt werden soll. Dabei kann es etwa um die Bereiche Handel, Fabrikation oder Handwerk gehen; es kann sich um ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe oder einen freien Beruf handeln. Schwierig wird es in diesem Fall allerdings dann, wenn die Liegenschaft auch zu Wohnzwecken genutzt werden soll.

Eine behördliche Bewilligung durch den Kanton kann auch entbehrlich sein, wenn bestimmte Personen eine Immobilie in der Schweiz als Hauptwohnung nutzen möchten und dort ihren tatsächlichen Wohnsitz haben werden. Ausnahmeregelungen gelten für Ausländer aus der EU und aus EFTA-Staaten, ebenso für Personen mit einer gültigen Niederlassungsbewilligung C oder Aufenthaltsbewilligung B.

Ausnahmen beim Erwerb von Ferienwohnungen

Je nach Personengruppe kann auch der Erwerb einer Zweitwohnung oder eines Mehrfamilienhauses zur Hauptnutzung erlaubt sein. Dadurch sind Ausländer in bestimmten Fällen Schweizer Bürgern am Schweizer Immobilienmarkt juristisch gleichgestellt. Entscheidend ist die Art der Aufenthaltsbewilligung beziehungsweise die Herkunft der Person. Ausserdem kommt es darauf an, ob eine Person bereits in der Schweiz lebt oder ihren Wohnsitz im Ausland hat.

Sonderregelungen ergeben sich nach Lex Koller auch für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Ausländer. Für den Erwerb von Ferienwohnungen von Nicht-Schweizern gibt es Kontingente. Was erlaubt ist, hängt vom Kanton ab. So können etwa in Appenzell-Ausserrhoden andere Regelungen gelten als im Kanton Zürich. Eine Rolle spielen dabei die Grundfläche des Grundstücks und die Nettowohnfläche. Neben kantonalen Obergrenzen für den Erwerb von Ferienwohnungen in der Schweiz gibt es vom Bund festgelegte Kontingente.

Seit dem Jahr 2005 ist der Erwerb von Anteilen an börsenkotierten Immobilien-Gesellschaften nicht mehr durch Lex Koller eingeschränkt.

Weitere Ausnahmeregelungen für den Grundstückerwerb durch Ausländer gelten unter anderem für

  • gesetzliche Erben im Sinne des schweizerischen Rechts
  • Ehegatten, eingetragene Partner und direkte Verwandte des Verkäufers in auf- und absteigender Linie
  • Käufer, die bereits einen Teil des Grundstücks besitzen
  • Fälle, in denen der Erwerb als Ersatz für ein anderes Grundstück dient, welches der Käufer an eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Anstalt veräussert hat

Praktische Tipps für den Umgang mit Lex Koller

Lex Koller mag kein Buch mit sieben Siegeln sein, dennoch ist es für Käufer und Verkäufer von Immobilien und Grundstücken in der Schweiz essenziell, dass die Bestimmungen des BewG beachtet werden. Es handelt sich um ein komplexes Gesetz mit vielen Regelungen und Ausnahmen. Wann besteht eine Bewilligungspflicht beim Verkauf einer Immobilie an eine Person aus dem Ausland? Wann ist eine Bewilligung durch den Kanton nicht erforderlich, wenn eine Wohnung oder ein Haus an ausländische Personen veräussert werden soll? Für Laien sind solche Fragen oft nur schwer rechtssicher zu beantworten.

Damit beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks alles ordnungsgemäss abläuft, ist es sinnvoll, sich durch Experten wie die LIBA & PARTNER IMMOBILIEN AG beraten zu lassen. Egal, ob Sie ein Grundstück an einen EFTA-Bürger verkaufen möchten oder ob Sie als juristische Person aus dem Ausland über den Erwerb einer Wohnimmobilie in der Schweiz nachdenken – mit uns an Ihrer Seite bleiben keine Fragen offen.

Als langjährige Immobilienmakler kennen wir die juristischen Regelungen, die sich bei der Verwaltung von Immobilien am Schweizer Immobilienmarkt durch das BewG ergeben. Käufern und Verkäufern von Immobilien und Grundstücken stehen wir gerne mit Expertise und transparenter Beratung zur Seite. Haben Sie Fragen zu Lex Koller? Wünschen Sie ein persönliches Gespräch, um Ihren Immobilienkauf oder -verkauf rechtlich abzusichern? Dann freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht über unser Kontaktformular.

Fazit

Wenn beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in der Schweiz Personen aus dem Ausland beteiligt sind, müssen die Bestimmungen von Lex Koller beachtet werden. Das Bundesgesetz regelt, unter welchen Bedingungen ein Erwerb von Grundstücken durch ausländische Personen möglich ist. Das Gesetz ist 1985 in Kraft getreten und wurde seither immer wieder überarbeitet. In diesem Zuge wurden viele Regelungen liberalisiert.

Unsere zufriedenen Kundinnen und Kunden berichten

Vertrauen, persönliche Beratung und voller Einsatz – erfahren Sie, wie unsere Kundinnen und Kunden die Zusammenarbeit mit der LIBA & PARTNER IMMOBILIEN AG erlebt haben.

LIBA & Partner Immobilien AG4.9
Basierend auf 44 Rezensionen
Von der professionellen Arbeit von Herrn Eddy Bardheci sind wir begeistert. Von der ersten Beratung bis hin zum erfolgreichen Verkauf unserer Eigentumswohnung lief alles Hand in Hand. Die gute Erreichbarkeit, die transparente Kommunikation und das gut strukturierte Exposé heben wir besonders hervor. Wir haben uns rundum gut betreut gefühlt und können das gesamte Team zu 100 % weiterempfehlen. Herzlichen Dank.
Dank LIBA Immobilien haben wir das perfekte Haus gefunden, das genau unseren Bedürfnissen entspricht. Wir sind unglaublich dankbar für die großartige Unterstützung während des gesamten Verhandlungs- und Kaufprozesses – das Team war einfach immer für uns da. Aufgrund dieser durchweg positiven Erfahrung haben wir uns auch dazu entschieden, unsere eigene Immobilie über LIBA zu verkaufen. Nachdem wir uns auf eine Preisspanne geeinigt hatten, wurde das Objekt von LIBA superschnell und hocheffizient verkauft. Mehr kann man sich wirklich nicht wünschen. Absolut empfehlenswert!!
Antwort vom Eigentümer:Lieber Claudio Herzlichen Dank für Deine wunderbaren Worte! Es freut uns sehr, dass wir Euch sowohl beim Kauf Eures Traumhauses als auch beim anschliessenden Verkauf Eurer Immobilie begleiten durften. Euer Vertrauen bedeutet uns sehr, vielen Dank dafür. Für Euer neues Zuhause wünschen wir Euch von Herzen alles Gute, viel Glück und viele schöne Momente. Liebe Grüsse Linda LIBA & Partner Immobilien AG
LIBA & Partner sind absolut top! Sehr seriöse Immobilienmakler – vertrauenswürdig, fleißig und immer mit vollem Einsatz für ihre Kunden da. Man merkt sofort, dass sie den Markt kennen und stets das Beste für den Kunden herausholen. Ich habe mich jederzeit bestens beraten und betreut gefühlt. Klare Empfehlung für alle, die einen zuverlässigen und professionellen Makler suchen! 🏡✨ Holger Schneider
Antwort vom Eigentümer:Lieber Herr Schneider, herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung und das wunderbare Feedback! Es freut uns sehr, dass Sie mit unserer Beratung und unserem Einsatz so zufrieden waren. Ihr Vertrauen bedeutet uns viel – und wir freuen uns, dass wir Sie auf Ihrem Weg begleiten durften. Alles Gute für die Zukunft und gerne stehen wir Ihnen jederzeit wieder mit Rat und Tat zur Seite! Ihr Team von LIBA & Partner Immobilien AG
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Antwort vom Eigentümer:Lieber Herr Steinberg Vielen Dank für Ihre freundliche Mitteilung. Auch von unserer Seite war die Zusammenarbeit mit Ihnen ausgesprochen angenehm. Wir freuen uns sehr, dass Sie mit unserer Kundenbetreuung zufrieden waren. Ihre Empfehlung wissen wir sehr zu schätzen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Beste Grüsse LIBA & Partner Immobilien AG
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Antwort vom Eigentümer:Dear Idoia Thank you very much for your kind words! It was a pleasure working with you, and I wish you all the best in your new home! Kind regards Eddy
Bei Frau und Herr Bardheci fühlt man sich vom ersten Moment an willkommen und bestens betreut. Das familiäre Team arbeitet mit viel Engagement, Fachwissen und Herzblut. Man spürt, dass ihnen die Zufriedenheit ihrer Kunden am Herzen liegt. Eine wunderbare Erfahrung und absolut empfehlenswert!
Antwort vom Eigentümer:Liebes ABC Medical Health & Nutrition Center Herzlichen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Es freut uns sehr, dass Sie sich bei uns gut betreut gefühlt haben. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Herzliche Grüsse Linda und Eddy Bardheci
Lieber Eddy Wir möchten uns nochmals auf diesem Weg, für deine grossartige und professionelle Arbeit bei dir bedanken. Du hast uns täglich bei Fragen und Unklarheiten unterstützt. Sogar in deinen verdienten Ferien erhielten wir in kürzester Zeit von dir eine Rückmeldung. Dank dir haben wir unsere Traumimmobilie gefunden und sind einfach nur dankbar für all deine Mühen. Wir können dich und die Firma Liba und Partner Immobielen AG nur empfehlen.😊 Liebe Grüsse Noel und Tamara
Antwort vom Eigentümer:Liebe Tamara und Noel Es war mir eine grosse Freude, euch bei der Suche nach eurer Traumimmobilie zu unterstützen. Vielen Dank für euer positives Feedback und das entgegengebrachte Vertrauen. Es freut mich sehr, dass ihr mit dem Ergebnis zufrieden seid. Ich wünsche euch viel Glück und Freude in eurem neuen Zuhause! Liebe Grüsse Eddy
Wir möchten uns von Herzen bei Frau Bardheci für ihre unglaubliche Unterstützung beim Verkauf unserer Wohnung und dem Kauf unseres neuen Hauses bedanken. Der gesamte Prozess, der gerade einmal drei Monate dauerte, war für uns dank ihrer Expertise und ihrem Engagement nicht nur erfolgreich, sondern auch völlig stressfrei und von Vertrauen geprägt. Vom ersten Gespräch an fühlten wir uns bei Frau Bardheci in besten Händen. Sie hat uns nicht nur mit ihrem fundierten Fachwissen zur Seite gestanden, sondern ist auch mit viel Geduld, Empathie und Verständnis auf unsere Wünsche und Bedürfnisse eingegangen. Es war nie nur ein „geschäftlicher“ Prozess – sie hat wirklich dafür gesorgt, dass wir uns immer sicher und gut beraten fühlten. Besonders beeindruckt hat uns ihre unaufdringliche, aber stets zuverlässige Kommunikation. Jeder Schritt wurde klar erklärt, und wir wurden immer rechtzeitig über wichtige Entwicklungen informiert, was für Menschen die überaus sorgsam sind (ich) immens wichtig war. Wir können Frau Bardheci von ganzem Herzen empfehlen! Sie ist eine außergewöhnliche Immobilienmaklerin, die mit Hingabe und Professionalität für ihre Kunden da ist. Vielen Dank für alles Linda!!!
Antwort vom Eigentümer:Lieber Mario Vielen Dank für Dein grossartiges Feedback! Es freut uns sehr zu hören, dass Ihr Euch bei uns so gut aufgehoben gefühlt habt. Es war uns eine grosse Freude und Ehre, Euch beim Verkauf begleiten zu dürfen. Für die Zukunft wünschen wir Euch alles Gute und viel Freude im neuen Haus. Liebe Grüsse Linda LIBA & Partner Immobilien AG
Linda Bardheci und das Team von LIBA & Partner Immobilien haben uns hervorragend beim Hausverkauf begleitet. Frau Bardheci hat ein ausgeprägtes Gespür für ihre Kunden und Käufer. Die gesamte Abwicklung war top professionell. Wir haben uns sehr wohl und aufgehoben gefühlt. Besten Dank für die Unterstützung auf diesem lebensverändernden Weg.
Antwort vom Eigentümer:Liebe Frau Wechsler-Seibel Vielen Dank für Ihre 5-Sterne-Bewertung! Wir freuen uns sehr, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind. Ihr positives Feedback motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für die Zukunft! Herzliche Grüsse Linda Bardheci
Wir wurden beim Verkauf unserer Liegenschaft in Binningen von Linda Bardheci von A - Z fachkundig betreut. Sie hat eine sehr freundliche, offene Art mit Kunden und Verkäufer und ein feines Gespür für die richtigen Interessenten. Das Dossier mit tollen Bildern unserer Wohnung war sehr ansprechend. Frau Bardheci war immer erreichbar und hat uns durch den ganzen Verkauf Prozess kompetent begleitet. Wir können Ihre Firma sehr empfehlen.
Antwort vom Eigentümer:Liebe Familie Monti Vielen Dank für Ihr freundliches Feedback und die positiven Worte. Wir freuen uns sehr, dass Sie rundum zufrieden mit uns waren. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! Herzliche Grüsse LIBA & PARTNER IMMOBILIEN AG
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LIBA & Partner sind absolut top! Sehr seriöse Immobilienmakler – vertrauenswürdig, fleißig und immer mit vollem Einsatz für ihre Kunden da. Man merkt sofort, dass sie den Markt kennen und stets das Beste für den Kunden herausholen. Ich habe mich jederzeit bestens beraten und betreut gefühlt. Klare Empfehlung für alle, die einen zuverlässigen und professionellen Makler suchen! 🏡✨ Holger Schneider
Antwort vom Eigentümer:Lieber Herr Schneider, herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung und das wunderbare Feedback! Es freut uns sehr, dass Sie mit unserer Beratung und unserem Einsatz so zufrieden waren. Ihr Vertrauen bedeutet uns viel – und wir freuen uns, dass wir Sie auf Ihrem Weg begleiten durften. Alles Gute für die Zukunft und gerne stehen wir Ihnen jederzeit wieder mit Rat und Tat zur Seite! Ihr Team von LIBA & Partner Immobilien AG
Frau Linda Bardheci hat uns beim Kauf unserer Immobilie in jeder Phase des Prozesses hervorragend unterstützt. Besonders hervorzuheben sind ihre ständige Erreichbarkeit, ihre schnelle Reaktionszeit sowie ihre äusserst professionelle, strukturierte Arbeitsweise. Ihre Kommunikation war stets klar, sachlich und lösungsorientiert. Auf Rückfragen erhielten wir innert kürzester Zeit präzise Antworten – immer fundiert, verbindlich und auf Augenhöhe. Auch bei komplexeren Punkten blieb sie ruhig, kompetent und souverän. Dank ihrer vorausschauenden Koordination verlief der gesamte Ablauf reibungslos, termingerecht und ohne Überraschungen. Wir fühlten uns zu jedem Zeitpunkt bestens betreut und fachlich wie menschlich ernst genommen. Wir danken Frau Bardheci für ihr ausserordentliches Engagement und empfehlen sie uneingeschränkt weiter – besonders all jenen, die auf eine verlässliche, durchgängig erreichbare und hochprofessionelle Immobilienberatung Wert legen.
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Linda Bardheci und das Team von LIBA & Partner Immobilien haben uns hervorragend beim Hausverkauf begleitet. Frau Bardheci hat ein ausgeprägtes Gespür für ihre Kunden und Käufer. Die gesamte Abwicklung war top professionell. Wir haben uns sehr wohl und aufgehoben gefühlt. Besten Dank für die Unterstützung auf diesem lebensverändernden Weg.
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Kontakt

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LINDA BARDHECI

Geschäftsführerin und Immobilienberaterin
Sprachen: DE, EN
Telefon: +41 61 691 30 30
E-Mail: lb@liba-immobilien.ch

EDDY BARDHECI

Geschäftsführer und Immobilienberater
Sprachen: DE, EN, NL
Telefon: +41 61 691 30 30
E-Mail: eb@liba-immobilien.ch

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