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Immobilienkauf Nebenkosten in der Schweiz

Wenn Häuser und Wohnungen den Besitzer wechseln, fällt nicht nur der Kaufpreis an. Bei einem Immobilienkauf werden Nebenkosten ebenfalls fällig. Die gute Nachricht: Nicht alle Nebenkosten sind fix. Durch günstige vertragliche Regelungen lassen sich die Kosten oft reduzieren. Auch der Standort wirkt sich aus.

Kaufpreis und Nebenkosten

Wer ein Haus oder eine Wohnung in der Schweiz kaufen möchte, auf den kommt nicht nur der Kaufpreis der Immobilie zu. Er muss auch mit Kaufnebenkosten rechnen, die sich aus verschiedenen Gebühren und Steuern zusammensetzen können. Dadurch erhöht sich der tatsächliche Preis des Hauskaufs entsprechend.

Nicht alles, was beim Immobilienkauf an Nebenkosten anfällt, muss dabei der Käufer allein bezahlen. Im Gegenteil: Die meisten Kaufnebenkosten teilen sich Käufer und Verkäufer, und zwar oft zu gleichen Teilen. Es kommt dabei auch darauf an, in welchem Kanton der Verkauf der Immobilie vonstattengeht. Zum Beispiel bei der Handänderungssteuer: Je nach Kanton ist mal der Käufer und mal der Verkäufer steuerpflichtig, manchmal teilen sich auch beide Seiten die Kosten.

Die tatsächliche Höhe der Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Im Schnitt kommen bis zu fünf Prozent des Kaufpreises hinzu, wenn der Eigentümer wechselt.

Gängige Nebenkosten beim Immobilienkauf in der Schweiz

Für Käufer, aber auch für Verkäufer von Immobilien ist es wichtig, zu wissen, welche Nebenkosten bei einem Eigentümerwechsel einmalig oder regelmässig auf sie zukommen können. Das ist entscheidend, um ein realistisches Budget berechnen zu können. In der Regel fallen bei einem Immobilienkauf Nebenkosten von mehreren Tausend Franken an. Die Kaufnebenkosten umfassen unter anderem die folgenden Aspekte:

  • Handänderungssteuer: Diese Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn der Besitzer einer Immobilie wechselt. Sie macht mit meist ein bis drei Prozent des Kaufpreises den grössten Teil der Immobilienkauf-Nebenkosten aus. Je nach Kanton werden unterschiedliche Steuersätze berechnet.
  • Grundbuchkosten: Im Grundbuch sind dingliche Rechte an Grundeigentum eingetragen. Bei einem Hauskauf werden Grundbuchgebühren für den Eintrag ins Grundbuch berechnet, die einen gewissen Anteil im Promillebereich des Kaufpreises ausmachen. Ihre Berechnung erfolgt anhand des Zeitaufwands. Es kann auch sein, dass sich die Gebühren für das Grundbuch anhand der Höhe des Kaufpreises berechnen.
  • Notariatsgebühren: Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden, was mit entsprechenden Notarkosten einhergeht. Ihre Höhe hängt teilweise vom Kaufpreis ab. Die Provision für den Notar kann gesetzlich bestimmt sein, es kann aber auch sein, dass der Notar die Notarkosten selbst festlegt.
  • Schuldbriefabgaben: Auch diese Nebenkosten können bei einem Immobilienkauf auf Käufer zukommen, und zwar dann, wenn das Haus oder die Wohnung mit einem Hypothekarkredit durch eine Bank finanziert wird. Die Höhe dieser Kaufnebenkosten kann je nach Kanton schwanken. Gängig sind Beträge in Höhe von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Franken. Wenn der neue Eigentümer des Hauses einen bestehenden Schuldbrief bei der Bank übernimmt, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Weitere Kaufnebenkosten, die beim Hauskauf anfallen können

Hinzu kommen im Einzelfall weitere Nebenkosten für den Hauskauf. Das betrifft insbesondere die Finanzierung in Form eines Hypothekarkredits und die damit verbundenen Hypothekarzinsen. Relevant sein können auch Posten wie die Belehnungswerttaxe, Kosten für die Gebäudeversicherung und die Unterhaltung der Immobilie. Auch eine Maklerprovision kann anfallen, wenn der Käufer einen Makler beauftragt hat. Die Provision kann von Makler zu Makler stark schwanken. Wenn ein Gutachter für eine Wertermittlung hinzugezogen wird, verursacht auch das Kosten.

Käufer sollten ein Budget für möglicherweise anfallende Renovierungen ebenso einplanen wie für die Wartung, Instandhaltung und Reparaturen am Haus oder der Wohnung. Eine langfristige Finanzplanung für die Unterhaltung des Grundstücks und der Immobilie Monat für Monat ist somit essenziell.

Vertragliche Regelungen

Ein Hauskauf ist in aller Regel mit hohen Kosten verbunden. Dabei besteht ein gewisser Verhandlungsspielraum für die neuen Eigentümer: Sie können zum Beispiel den Kaufpreis mit einer geschickten Verhandlungstaktik herunterhandeln. Das wirkt sich auch positiv beim Immobilienkauf auf die Nebenkosten aus, die in vielen Fällen einen gewissen Anteil des Kaufpreises ausmachen – etwa bei der Grunderwerbsteuer und anderen Steuern.

Es ist wichtig, beim Erwerb eines Eigenheims genau darauf zu achten, wie bestimmte Aspekte vertraglich geregelt sind. So wissen Sie, womit Sie rechnen müssen. Der Kaufvertrag regelt alles, was im Kontext des Immobilienkaufes wichtig ist. Sofern keine abweichenden gesetzlichen Regelungen existieren, können Käufer und Verkäufer die Bestandteile und Formulierungen des Kaufvertrags frei verhandeln.

In vielen Fällen können sich die Vertragsparteien im Kaufvertrag darauf einigen, wer welche Immobilienkauf-Nebenkosten zu welchen Anteilen übernimmt. Diesen Spielraum sollten sie unbedingt nutzen, um den Vertrag zu ihren Gunsten zu gestalten. Es wäre etwa denkbar, dass vertraglich festgelegt wird, dass der Verkäufer die Handänderungssteuer in voller Höhe zahlt.

Auch abseits der Immobilienkauf-Nebenkosten sollte im Kaufvertrag alles geregelt sein, was rund um den Erwerb der Immobilie bedeutsam ist. Es ist essenziell, solche Verträge genau zu prüfen, bevor sie unterzeichnet werden. Wer sich mit der Thematik im Detail auskennt, hat dabei Vorteile. Sie müssen sich jedoch nicht allein mit dem Thema Kaufvertrag auseinandersetzen – mit einem erfahrenen Makler an Ihrer Seite können Sie gute Konditionen durchsetzen und Nachteile vermeiden. Gerne stehen wir von der LIBA & PARTNER IMMOBILIEN AG Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

Tipps zur Reduzierung von Nebenkosten

Im Vergleich zum Kaufpreis machen Immobilienkauf-Nebenkosten zwar nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten des Hauskaufs aus. Dennoch kommen auch hierfür schnell hohe Summen zusammen. Umso wichtiger ist es, die Erwerbsnebenkosten soweit es geht zu minimieren. Dabei gibt es verschiedene Ansätze. Sie können sich bei variablen Kosten mehrere Angebote einholen. Das kann zum Beispiel die Provision für den Notar betreffen, soweit deren Höhe nicht kantonal vorgegeben ist. Mehrere Offerten einzuholen, kann sich auch bei anderen Aspekten des Immobilienkaufes lohnen, etwa bei Hypotheken oder wenn Sie Renovierungsarbeiten planen. Auch die Maklerprovision kann sehr unterschiedlich ausfallen.

Ebenso wichtig ist es, die Nebenkosten für den Erwerb des Hauses oder Grundstücks vertraglich zu Ihrem Vorteil zu regeln. Je höher der Betrag, den Ihr Vertragspartner zahlen muss, desto weniger fällt für Sie an. Mitunter gibt es Fördermittel, die Sie für Ihren Hauskauf beantragen können. Einige Kosten im Kontext eines Immobilienkaufes und den Kaufnebenkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Generell können bei einem Immobilienkauf die Nebenkosten zwar nicht von der Steuer abgesetzt werden. Ein gewisser Spielraum besteht aber, etwa bei Massnahmen zum Werterhalt der Immobilie sowie manchen Unterhaltungskosten. Es kommt dabei auf die gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Kanton an.

Das Thema Immobilienkauf-Nebenkosten ist für Laien oft komplex und kann einige Fallstricke bergen. Mit der LIBA & PARTNER IMMOBILIEN AG sind Sie auf der sicheren Seite: Wir handeln für Sie die besten Vertragsbedingungen aus und beraten Sie transparent.

Kontakt

Sie wünschen eine individuelle Beratung zum Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie? Als erfahrene und fachkompetente Immobilienagentur helfen wir Ihnen bei Ihren Vorstellungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

LINDA BARDHECI

Geschäftsführerin und Immobilienberaterin
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